Detailergebnis zu DOK-Nr. 66634
Lärmminderung durch Stadt- und Bauleitplanung - Hamburger Erfahrungen
Autoren |
G. Bönnighausen S. Mundt |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Informationen zur Raumentwicklung (2013) Nr. 3, S. 245-257, 4 B, 27 Q
Die wachsende Metropole Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, Voraussetzungen für den jährlichen Bau von 6 000 Wohnungen zu schaffen. Gleichzeitig besteht das stadtentwicklungspolitische Ziel, Wohnbauflächenentwicklung im Außenbereich zu vermeiden, vorhandene Grünflächen in der Stadt zu schützen und den Wohnraumbedarf über die Innenentwicklung zu decken. Dadurch rücken vermehrt integrierte Stadtlagen mit in der Regel enger Nachbarschaft zu belasteten Verkehrsachsen oder Gewerbe-/Industriegebieten für eine Wohnnutzung in den Fokus. Es müssen zur Bewältigung der anstehenden Lärmkonflikte projektbezogene Lärmschutzmaßnahmen zur Anwendung kommen - in der Regel ohne Reduzierung der Emissionen an der Quelle. Der Beitrag beschäftigt sich insbesondere mit baulich-architektonischen Lärmschutzmaßnahmen (Grundrissgestaltung der Wohnungen, besondere Fensterkonstruktionen, verglaste Vorbauten), die im Rahmen der Bebauungsplanung verbindlich geregelt werden und beleuchtet die Spielräume und Grenzen dieser Maßnahmen im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung.