Detailergebnis zu DOK-Nr. 66738
Emotional? Rational? UVP!: Umweltprüfung als Grundlage für Konfliktbewältigung
Autoren |
W. Wende |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 27 (2013) Nr. 1+2, S. 17-20, 3 B, 14 Q
Organisation und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in deutschen Planungsverfahren sehen sich einem entscheidenden Reformbedarf gegenüber. Über Defizite, Chancen und Risiken, aber auch über Lösungswege der Zukunft wurde in Workshops und Themenforen des 11. UVP-Kongresses intensiv diskutiert. Dieser Einführungsbeitrag stellt in Grundzügen die bisherigen formalen Anforderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Verwaltungsverfahrensrecht sowie aus dem UVP-Gesetz vor. Er schildert aber auch wichtige Fakten und empirische Ergebnisse dieses Verfahrensschritts aus der Praxis. So zeigen Untersuchungen, dass zwischen Großprojekten und "kleineren" Routineprojekten Diskrepanzen in der Bewältigung des Beteiligungsschritts auftauchen. Zudem beleuchtet der Beitrag die Rolle des Scopings und zeigt, dass dessen Potenzial zur Konfliktbewältigung gegebenenfalls überschätzt wird. Ebenso werden Beschleunigungsmöglichkeiten jenseits der Schritte der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung identifiziert und schließlich wird der Frage nachgegangen, inwieweit denn bisher Belange der Öffentlichkeit in Planungsentscheidungen Gehör gefunden haben. Abschließend geht der Beitrag auf die Widersprüchlichkeit zwischen frühzeitigen Beteiligungsmöglichkeiten, tatsächlich aber häufig fehlender frühzeitiger Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im sogenannten Partizipationsparadox ein. Hieraus stellt sich die relevante Leitfrage, die sich auch durch die Ausgabe des UVP-reports als roter Faden zieht: Wie können Bürgerinnen und Bürger gerade dann aktiviert und aktiv werden, wenn auf der einen Seite zu einem frühen Zeitpunkt die Planungen zwar noch abstrakt, die Lösungen aber noch offen und gestaltbar wären und auf der anderen Seite der Wille zur Beteiligung noch nicht umfassend ausgeprägt ist?