Detailergebnis zu DOK-Nr. 66740
Der Umgang mit privaten Normen (DIN etc.) am Beispiel des Baurechts
Autoren |
K. Waechter |
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Sachgebiete |
0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke 3.0 Gesetzgebung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 32 (2013) Nr. 19, S. 1251-1256, 38 Q
Gerade im Baurecht wird viel mit privaten Regelwerken gearbeitet. Am bekanntesten sind die Regeln des Deutschen Instituts für Normung, die DIN-Normen sowie die VDE-Normen. Das Institut ist ein privatrechtlicher Verein und veröffentlicht seine Regelwerke zu einzelnen Themenbereichen im Beuth-Verlag. Private Regelwerke sind nicht nur von Privaten geschaffen, sondern primär auch für Private gemacht. Sie beschreiben häufig die Regeln der Kunst, die gleichzeitig auch Haftungsmaßstäbe sind. Der Sicherheit gewährleistende Staat nimmt auf diese Regeln gern Bezug, wenn er Sicherheitsstandards beschreiben will. Deswegen kommt es dazu, dass staatliche und gesellschaftliche Regelwerke teilidentisch werden. Daraus resultieren neben den materiellen Problemen auch formale Probleme. Es ist einleuchtend, dass Private für die von anderen Privaten erarbeiteten Regeln zahlen müssen. Das sichert das Urheberrecht. Was sagt das Urheberrecht aber zu der Frage, ob und wie die Verwaltung bei der Normsetzung oder beim Erlass von Verwaltungsakten auf diese Regeln zugreifen darf? Besonders häufig ist ein solcher Rückgriff im Baurecht. Der folgende Beitrag schildert die Befugnisse der Verwaltung bei der Verwendung privater Normen in diesem Rechtsgebiet.