Detailergebnis zu DOK-Nr. 66753
Die Verfassungsmäßigkeit einer Beschränkung des Fahrkostenabzuges bei der direkten Bundessteuer
Autoren |
S. Koller |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung |
Jahrbuch 2012 - Schweizerische Verkehrswirtschaft. St. Gallen: Institut für Systemisches Management und Public Governance der Universität St. Gallen, 2012, S. 91-102, 5 Q
Der Schweizerische Bundesrat hält in seiner Botschaft zur Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und zum direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, FABI) vom 18. Januar 2012 fest, dass die heutigen Mittel einer langfristigen Finanzierung des sicheren Betriebs, für den Substanzerhalt der bestehenden Eisenbahnanlagen sowie für einen weiteren Ausbau der schweizerischen Bahninfrastruktur ungenügend seien. Um dieses finanzielle Problem zu lösen, sieht der Bundesrat unter anderem die Schaffung eines neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) vor. Dieser soll aus bereits bestehenden sowie aus im Wesentlichen drei neuen Finanzierungsquellen gespeist werden. Um die Finanzierung im Rahmen der FABI-Vorlage zu gewährleisten, schlägt der Bundesrat die Beschränkung des Fahrkostenabzugs für unselbstständig erwerbstätige Steuerpflichtige auf 3 000 Franken vor. Verfassungsrechtlich problematisch ist diese Maßnahme in Bezug auf das Rechtsgleichheitsgebot (Art. 8 Bundesverfassung (BV)) und die Besteuerungsgrundsätze (Art. 127 Abs. 2 BV). Fahrkosten stellen nach der anerkannten Reinvermögenszugangstheorie und dem daraus abgeleiteten objektiven Nettoprinzip zu berücksichtigende Gewinnungskosten dar. Daraus folgt, dass die Beschränkung des Fahrkostenabzugs das in der Verfassung verankerte Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. Die Beschränkung des Fahrkostenabzugs ist als verfassungswidrig zu qualifizieren.