Detailergebnis zu DOK-Nr. 66803
Verkehrssicherheitspartnerschaften: zur Kooperation zwischen der öffentlichen Hand und Privaten bei der Überwachung des fließenden Verkehrs
Autoren |
R. Stober |
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Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Köln: Heymanns Verlag, 2012, XIV, 170 S., 1 T, zahlr. Q, Anhang (Recht der Sicherheit Bd. 50). - ISBN 978-3-452-27724-4
Verkehrssicherheitspartnerschaften sind als Ausprägung von Public Private Partnerships und Police Private Partnerships eine moderne Form der kooperativen Aufgabenerledigung. Es besteht Klärungsbedarf dahin, welche Aufgaben und Tätigkeiten als polizeiliche Muss- oder Kann-Aufgaben zu definieren sind und wo der Einsatz von Verwaltungshelfern, Hilfspolizisten und Beliehenen möglich und geboten ist. Die Aufgaben Verkehrssicherheit und Geschwindigkeitsüberwachung zählen zu den formellen Staatsaufgaben und zu dem festen Bestand der hoheitlich zu erledigenden Polizei- und Kommunalaufgaben. Eine totale materielle Privatisierung der Aufgabe Verkehrssicherheit ist unzulässig. Hingegen kommt eine partielle Privatisierung "im" Sicherheitssektor in Betracht, um Staat und Kommunen im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit zu unterstützen. Das gilt vor allem, wenn der moderne Sicherheitsstaat nicht selbst in der Lage ist, spezifische Sicherheitsbedürfnisse mit eigenen Mitteln effizient zu befriedigen. Staat und Kommunen besitzen im Gewährleistungsstaat auf der Grundlage einer offenen Sicherheitsverfassung prinzipielle Wahlfreiheit dahin, wie sie Aufgaben erledigen und ob sie Private in die Verkehrssicherheitsarbeit einbeziehen wollen.