Detailergebnis zu DOK-Nr. 66833
Subjektive Bewertung der Effizienz von Lärmschutzmaßnahmen
Autoren |
P. Keilhacker |
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Sachgebiete |
0.8 Forschung und Entwicklung 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Lärmbekämpfung 8 (2013) Nr. 6, S. 234-241, 4 B, 3 T, 30 Q
Die zentrale Fragestellung der Untersuchung war die Veränderung der subjektiven Bewertung der Lautheit und Lästigkeit von Lärm infolge der Anwendung von Lärmschutzmaßnahmen. Hierzu wurden den Versuchsteilnehmern sowohl Originalaufnahmen verschiedener Lärmarten als auch Auralisationen der Hörsituation hinter verschiedenen Schallschutzmaßnahmen per Kopfhörer im Labor präsentiert. Die Bewertung des Höreindrucks erfolgte anhand einer Kategorienskala. Es ergab sich ein deutlicher linearer Bezug der Urteile zum äquivalenten Dauerschallpegel des Lärms. Entsprechend dem linearen Regressionsmodell entspräche Lärm mit einem L(Index eq) um ca. 30 dB(A) der Kategorie "leise", ein L(Index eq) um circa 45 dB(A) der Kategorie "mittel laut", ein L(Index eq) um circa 60 dB(A) der Kategorie "laut" und ein L(Index eq) um circa 75 dB(A) der Kategorie "sehr laut". Für die Praxis der Lärmminderung bedeutet dies, dass eine Schallpegelabsenkung von rund 15 dB(A) notwendig ist, um die empfundene Lautstärke des Geräuschs um eine Lautstärkenkategorie zu reduzieren. In Bezug auf die Frage "Wie belästigt fühlen Sie sich durch diesen Lärm?" entspräche ein L(Index eq) von circa 22 dB(A) dem Urteil "etwas lästig", ein L(Index eq) von circa 38 dB(A) dem Urteil "mittelmäßig lästig", ein L(Index eq) von circa 54 dB(A) dem Urteil "stark lästig" und ein L(Index eq) von circa 70 dB(A) dem Urteil "äußerst lästig". Für eine Reduktion des Lästigkeitsurteils um eine Kategorie ist somit eine Dämmung von circa 16 dB(A) erforderlich.