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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66952
Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 10.01.2013 zu § 25 StVG
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsrechtliche Mitteilungen 60 (2013) Nr. 6, S. 44-45
Stellt der Tatrichter bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem System VKS 3.0 - Softwareversion 3.1 - einen Eingabefehler bei der manuellen Auswertung fest (hier: Eingabe eines offensichtlich falschen Datums), so müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, warum der Tatrichter dennoch von der Richtigkeit des Messergebnisses überzeugt ist. Es reicht nicht aus, die Geschwindigkeit anhand einer eigenen Wegzeitberechnung aus den Wegmarken der Videostandbilder abzuleiten.