Detailergebnis zu DOK-Nr. 66990
Eignungsprüfungen bei Bodenbehandlungen
Autoren |
H.-W. Schade |
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Sachgebiete |
7.0 Allgemeines, Klassifikation 7.7 Bodenverfestigung |
Straße und Autobahn 64 (2013) Nr. 11, S. 849-853, 6 B, 12 Q
Bodenbehandlungen sind Bodenverbesserungen, qualifizierte Bodenverbesserungen (Bodenverbesserung mit erhöhten Anforderungen) und Bodenverfestigungen mit Bindemittel und werden im Erdbau und im Straßenoberbau eingesetzt. Für Bodenbehandlungen werden genormte Bindemittel sowie Mischbindemittel gemäß Merkblatt zur Herstellung und Anwendung von Mischbindemitteln verwendet. Bodenbehandlungen mit Bindemittel sind wirtschaftliche Verfahren und ermöglichen die Wiederverwendung der ansonsten schlecht geeigneten, ausgehobenen Böden und schonen wertvolle Rohstoffressourcen, wie zum Beispiel Kiese und Schotter. Die Anforderungen für Bodenbehandlungen sowie der Einsatzort mit den Schichten im Oberbau sind in den ZTV E-StB und ZTV Beton-StB sowie den Richtlinien RStO festgelegt. Für Bodenbehandlungen mit Bindemittel müssen Eignungsprüfungen durchgeführt werden. Für Bodenverbesserungen und qualifizierte Bodenverbesserungen ist die Eignung gemäß TP BF-StB, Teil B 11.3 "Eignungsprüfungen für Bodenverbesserungen" nachzuweisen. Für Bodenverfestigungen im Erdbau ist eine Eignungsprüfung gemäß TP BF-StB, Teil B 11.1 durchzuführen und für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln im Straßenoberbau ist die Eignung gemäß TP Beton-StB zu untersuchen. Die neuen Prüfvorschriften TP BF-StB, Teil B 11.1 und TP BF-StB, Teil B 11.3 enthalten Vorgaben und Arbeitsanweisungen für die Untersuchungen des Bodens, des Boden-Bindemittel-Gemischs und der für den jeweiligen Handlungszweck erforderlichen Festigkeits- und Frostprüfungen. In den neuen Prüfvorschriften sind Handlungsempfehlungen für Bodenbehandlungen mit hydraulischen Bindemitteln, Baukalken und Mischbindemitteln aufgestellt. Sie ersetzen die Teile B 11.1 "Eignungsprüfungen für Bodenverfestigung mit hydraulischen Bindemitteln" und B 11.5 "Eignungsprüfung bei Bodenverbesserung und Bodenverfestigung mit Feinkalk und Kalkhydrat". Im neuen Teil B 11.3 sind neben den Verdichtungsprüfungen auch Festigkeitsprüfungen zum Nachweis der erforderlichen Tragfähigkeit auf dem Erdplanum oder bei Hinterfüllungen von Widerlagern mit gemischtkörnigen und feinkörnigen Böden aufgeführt.