Detailergebnis zu DOK-Nr. 67147
Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung: Beurteilungskriterien - Änderungen und Weiterentwicklungen in der 3. Auflage
Autoren |
T. Wagner J. Brenner-Hartmann |
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Sachgebiete |
0.13 Handbücher, Grundlagenwissenschaften 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 59 (2013) Nr. 4, S. 217-223, 3 B, 14 Q
Die erweiterte und grundlegend überarbeitete 3. Auflage der Beurteilungskriterien wurde kürzlich veröffentlicht. Der Artikel präsentiert eine Übersicht über die wichtigsten Veränderungen. Die Beurteilungskriterien wenden sich gezielt an den Gutachter und haben den Anspruch, die Brücke zwischen erhobenen Befunden und definierten Anforderungen zu bauen. Dies wird durch die bekannte Struktur von Hypothesen, Kriterien und Indikatoren für die Bereiche der verhaltensbezogenen Eignungszweifel (Alkohol- und Drogenauffälligkeit, Verkehrsauffälligkeit und Straftaten) besonders differenziert vorgenommen. Neu ist, dass sich der Text nun auch auf ärztliche Gutachten bezieht. In den A-Hypothesen (Alkoholauffälligkeit) fanden vor allem Präzisierungen bestehender Kriterien und Indikatoren statt. Bei den Hypothesen zu betäubungsmittelbedingten Auffälligkeiten wurde unter der Hypothese D1 ein neues Kriterium zur Beurteilung der Fahreignung von Opiatabhängigen geschaffen. Die Begutachtungssystematik bei Kraftfahrern mit verkehrs- und/oder strafrechtlichen Auffälligkeiten wurde völlig neu konzipiert. Entsprechend der Systematik bei den Alkohol- und Drogenhypothesen wurde auch bei den Hypothesen V1 bis V3 ein hierarchischer Aufbau gewählt. Im 8. Kapitel, das sich mit den verwendeten Untersuchungsmethoden beschäftigt, hat der Abschnitt 8.1 zur chemisch-toxikologischen Untersuchung (Hypothese CTU) wiederum eine umfangreiche Überarbeitung erfahren. Neu in Kapitel 8 aufgenommen wurden die Abschnitte 8.3 zur "Medizinischen Fahreignungsuntersuchung" und 8.4 zum "Psychologischen Untersuchungsgespräch". Damit sind mit der 3. Auflage alle Teile der medizinisch-psychologischen Untersuchung beschrieben und die Grundlagen für die Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung geschaffen, ihre Prozesse an allgemeingültigen Standards auszurichten.