Detailergebnis zu DOK-Nr. 67183
Sicherung von Böschungen im Lockergestein
Autoren |
W. Wilmers |
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Sachgebiete |
7.5 Rutschungen, Erosion, Böschungssicherung, Stützmauern |
Straßen- und Tiefbau 67 (2013) Nr. 12, S. 9-14, 17 B
Als Lockergestein werden Böden bezeichnet, die nicht gebunden sind. Sicherung ist hier der Oberbegriff für Maßnahmen zum Schutz von Böschungen, zur Erhöhung der Standsicherheit und zur Sanierung von Rutschungen. Zur Böschungssicherung kommen in Betracht: Entwässerungsmaßnahmen, Maßnahmen zum Oberflächen- und Erosionsschutz, erdbautechnische Lösungen sowie massive und flexible Stützkonstruktionen. Bei der Wahl der Sicherungsmaßnahmen sind neben den geotechnischen Randbedingungen auch landschaftspflegerische und ästhetische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Massive Stützkonstruktionen, wie Gewichtswände, Winkelstützmauern, Bohrpfahlwände, Spundwände oder Verankerungen werden hier nicht behandelt.