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Detailergebnis zu DOK-Nr. 67341

Asphaltbeläge für Brücken: Positionspapier der EAPA (Orig. engl.: Asphalt pavements on bridge decks: EAPA position paper)

Autoren
Sachgebiete 15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen

Brüssel: European Asphalt Pavement Association, 2013, 33 S., zahlr. B, Anhang

Asphaltbeläge für Brücken müssen verschiedene Anforderungen erfüllen. Neben dem Schutz des Bauwerks vor Oberflächenwasser, inklusive der möglicherweise enthaltenen Chloride, müssen sie die Lasten aus dem Verkehr in das Bauwerk übertragen. Diese Anforderungen können in der Regel nicht durch eine einzelne Schicht erfüllt werden, weshalb Brückenbeläge aus einem System aufeinander abgestimmter Schichten bestehen. In den meisten Fällen besteht dieses System aus einer Grundierung, einer Dichtungsschicht sowie einer Deckschicht aus Asphalt. Die Grundierung aus bitumenhaltigen Stoffen oder aus Reaktionsharzen dient dem Verschluss der Poren in der Betonunterlage und dem Haftverbund der nachfolgenden Dichtungsschicht. Diese Dichtungsschicht besteht entweder aus Bitumen-Schweißbahnen oder aus Elastomerbahnen. Alternativ können auch flüssig aufzubringende Systeme verwendet werden. Teilweise wird zusätzlich eine weitere Dichtungsschicht aus dichten Asphalten, zum Beispiel aus Gussasphalt, eingebaut. Für die Deckschicht wird in den meisten Fällen Asphaltbeton, Gussasphalt oder Splittmastixasphalt in einer Dicke von circa 35 mm beziehungsweise zweilagig in Dicken 70 bis 80 mm verwendet. In Einzelfällen werden aber auch Deckschichten aus Offenporigen Asphalten eingebaut. Auf Stahlbrücken wird bevorzugt Gussasphalt verwendet, da bei Gussasphalt die Gefahr von Ermüdungsrissen geringer ist. Die Ergebnisse des Positionspapiers beruhen auf der Auswertung der Regelungen von acht Ländern, unter anderem auch von Deutschland und Frankreich, wobei die wesentlichen länderspezifischen Regelungen zur Übersicht dem Bericht angehangen sind.