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Detailergebnis zu DOK-Nr. 67357
Urteil des OLG Naumburg vom 06.09.2013 zu § 2 Abs. 1 StVO; §§ 3 Abs. 1, 42 Abs. 1 StrG (LSA)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV) |
Verkehrsrechtliche Mitteilungen 61 (2014) Nr. 2, S. 10-11
Bei einem Bankett handelt es sich um den Seitenstreifen neben einer Fahrbahn, der unter anderem den Zweck hat, abirrende Fahrzeuge gegebenenfalls zu sichern. Im Hinblick darauf kann der Kraftfahrer im Allgemeinen damit rechnen, dass er mit seinem Fahrzeug gefahrlos auf das Bankett ausweichen kann, allerdings nur mit einer geringen Geschwindigkeit. Bei einem erkennbar unbefestigten Seitenstreifen, der mithin nicht die Qualität eines Banketts aufweist, darf der Verkehrsteilnehmer nicht davon ausgehen, diesen - sei es auch nur langsam - befahren zu können.