Detailergebnis zu DOK-Nr. 67571
HOAI 2013 - Neue Fallstricke für Kommunen?: Chancen und Risiken bei Honorarabrechnung und Vertragsgestaltung
Autoren |
T. Troidl |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 33 (2014) Nr. 4, S. 174-180
Am 17.07.2013 ist die neue HOAI inkraft getreten - die siebte Novelle der Honorarordnung, die Architekten und Ingenieuren im Durchschnitt rund 17 % mehr Honorar bringen soll. Sowohl private als auch und vor allem öffentliche Auftraggeber haben dementsprechend höhere Kosten. Mit welchen "Fallstricken" die HOAI 2013 sonst noch aufwartet und was für Chancen und Risiken bei Honorarabrechnung und Vertragsgestaltung aus Sicht der Kommunen bestehen, klärt der Beitrag. Neue HOAI - neue Fallstricke? Ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenes Gutachten kam zum Ergebnis, dass sich infolge der Novellierung der HOAI die Kosten von Baumaßnahmen für die Kommunen im Vergleich zu 2009 voraussichtlich um durchschnittlich 3,39 % erhöhen werden. Bei fast allen untersuchten Leistungsbildern steigen die Honorare im Mittel um rund 17 % (gegenüber der HOAI 2009) an. Gleichzeitig wurden sämtliche Leistungsbilder verändert und aktualisiert. Behandelt werden Honorarabrechnungen und Vertragsgestaltung.