Detailergebnis zu DOK-Nr. 67688
Rechtsrahmen für Rücknahmepflichten der Hersteller von Lithium-Ionen-Akkumulatoren für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Autoren |
C. Kuznik |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 33 (2014) Nr. 11, S. 696-699
Der Verfasser untersucht die Rücknahmepflichten für Hersteller von Lithium-Ionen-Akkus, die in Elektro- und Hybridfahrzeugen zum Einsatz kommen oder dies in naher Zukunft sollen. Dabei leitet er Anforderungen ab, die an ein Rücknahmesystem zu stellen sind. In diesem Rahmen zeigt er Möglichkeiten zur Installation und Vorhaltung eines Rücknahmesystems auf, das die Interessen von Herstellern, Vertreibern und Kunden solcher Lithium-Ionen-Akkus, unter Beachtung des umweltrechtlichen Rahmens, angemessen berücksichtigt. In dem Bestreben, Mobilität nachhaltiger zu gestalten, entwickeln Automobilhersteller und Zulieferer neue Antriebsquellen für Elektrofahrzeuge und Hybrid-Modelle. Abseits der umweltpolitischen Überlegungen und Strategien der Unternehmensführungen für eine Entwicklungslinie zwischen reinen Elektrofahrzeugen einerseits und Hybridfahrzeugen andererseits, stehen Automobilhersteller und Zulieferer vor Überlegungen über die Ausgestaltung von Rücknahmesystemen für die in diesen Fahrzeugtypen eingesetzten Lithium-Ionen-Akkus. Diese sind um ein Vielfaches größer als herkömmliche Fahrzeugbatterien und nicht von den Kunden und Fahrzeugbesitzern manuell herausnehmbar. Sie sollen fest in das Fahrzeug, etwa auf der Hinterachse sitzend, und mit einer auf der Mittelwelle lagernden Energieübertragung zum Motor, eingebaut werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich insbesondere folgende abfallrechtliche Fragen: Bestehen Rücknahmepflichten und für wen? Besteht eine Pflicht Rücknahmesysteme vorzuhalten? Was sind die Anforderungen an die Behandlung unfall- oder altersbedingt defekter Lithium-Ionen-Akkus?