Detailergebnis zu DOK-Nr. 67693
Modellbildung zur Beurteilung von Überholvorgängen unter Nutzung des Gegenverkehrsfahrstreifens auf Landstraßen - Teil 1 und 2
Autoren |
M. Zimmermann |
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Sachgebiete |
5.2 Landstraßen 6.2 Verkehrsberechnungen, Verkehrsmodelle |
Straßenverkehrstechnik 58 (2014) Nr. 5, S. 295-302 / Nr. 6, S. 369-377, 9 B, 8 Q
Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL, 2012) soll bei Straßen der Entwurfsklasse EKL 2 geprüft werden, wo "in den zweistreifigen Abschnitten - insbesondere bei ausreichenden Sichtweiten - das Überholen durch Mitbenutzung des Gegenverkehrsfahrstreifens möglich bleiben" soll. Für mögliche Überholmodelle als Basis für eine Umsetzung in den neuen Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) wird für diese Straßen dargelegt, dass eine ausreichende Überholsichtweite dann gegeben ist, wenn ein vollständiger, hinter einem Lkw beschleunigt eingeleiteter Überholvorgang sicher durchgeführt werden kann. Bei EKL 3-Straßen hingegen sind die Anforderungen geringer. Dort ist durch eine ausreichende Passiersichtweite zu gewährleisten, dass ein vorbeifahrender Fahrer die bereits eingeleitete Überholung an einem kritischen Entscheidungspunkt entweder sicher abbrechen oder sicher beenden kann. Es wird ein Markierungsmodell vorgestellt, das den tatsächlichen Betriebsablauf und die relevanten Konstellationen rund um den Beginn und die Beendigung von Überholmanövern abbildet. Danach sind die Vorankündigungspfeile gemäß VZ 297.1 StVO so festzulegen, dass sie bei eingeschränkten Sichtweiten dort beginnen, wo modellhaft die letzte Möglichkeit des Passierens eines überholten Fahrzeugs genutzt werden muss. Für Straßen der EKL 2 zeigt ein demgegenüber vorgezogener Beginn der Warnlinie an, dass nur bis zu dieser Stelle ein Überholvorgang sicher eingeleitet werden kann und die dafür erforderliche Sichtweite von 600 m gemäß RAL zur Verfügung steht. Bei Straßen der EKL 3 ergeben sich im Regelfall kaum Unterschiede im Markierungsbild gegenüber den aktuellen RMS-2 (1980). Den besonderen Verkehrsverhältnissen auf Straßen der EKL 2 entsprechend würden die Markierungen dort in Zukunft auch bei Sichtweiten zwischen 300 und 600 m deutlich machen, dass aus Sicherheitsgründen außerhalb der Überholfahrstreifen keine Überholmanöver mehr einzuleiten sind.