Detailergebnis zu DOK-Nr. 68416
Qualitätssicherung in Städtebau und Stadtplanung: gute Erfahrungen in einer Mittelstadt
Autoren |
R. Drees J. Huesmann M. Zirbel |
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Sachgebiete |
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung |
PLANERIN (2014) Nr. 4, S. 25-28, 7 B
Die Qualitätssicherung umfasst als Bestandteil des Qualitätsmanagements alle organisatorischen und technischen Maßnahmen, die vorbereitend, begleitend und prüfend der Schaffung und Erhaltung einer definierten Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung dienen. Wenn als "Städtebau" die sichtbaren und gestalterischen Aspekte der Stadtplanung bezeichnet werden können, dann soll er hier als Produkt/Ergebnis verstanden werden. Wenn Stadtplanung im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung steuert, soll sie hier als Dienstleistung beziehungsweise als prozessualer Vorgang verstanden werden. Beiden Elementen, dem Städtebau wie der Stadtplanung, darf unterstellt werden, dass sie so ausgelegt sind, dass mit ihnen das Bestmögliche in der ihnen zugestandenen Funktion erreicht werden soll. Nun werden in der Regel der Städtebau und die Stadtplanung einzig und allein durch die beteiligten Handelnden bestimmt, ob es sich nun um aktiv Beteiligte (Bauherren, Investoren etc.) oder passiv Beteiligte (betroffene Öffentlichkeit) handelt, deren Begehren durch Behörden, Verwaltung neutralisiert, abgewogen und katalysiert werden, um zu einem für alle Beteiligten tragbaren Konsens zu gelangen. Am Beispiel der Entwicklung des Baugebiets "Pavenstädt" in der Stadt Gütersloh kann dargestellt werden, wie bei der Entwicklung eines Gebiets die relevanten Personen und Stellen konsensual eingebunden wurden.