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Detailergebnis zu DOK-Nr. 68543
Fördert Barrierefreiheit im ÖPNV den Schallschutz?: der barrierefreie Ausbau einer Haltestelle kann die Anordnung umfangreicher Schallschutzmaßnahmen nach sich ziehen
Autoren |
U. Lenz |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Nahverkehr 32 (2014) Nr. 10, S. 30-31, 1 B, 8 Q
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Haltestellen des ÖPNV im Hinblick auf Barrierefreiheit umzubauen sind. Bei dem vermehrten Umbau von Haltestellen der Straßen- und Stadtbahnen wird häufig ein erheblicher baulicher Eingriff in den Schienenweg, aber auch in die Straßen stattfinden. Damit sind die Regelungen zur Lärmvorsorge zu beachten. Hier hat der Gesetzgeber gerade durch die Abschaffung des Schienenbonus für eine Verschärfung gesorgt. Zudem wird ab 2015 das Rechenverfahren der Schall 03 geändert.