Detailergebnis zu DOK-Nr. 68784
Berücksichtigung des Faktors Mensch für sicherere Straßen (Orig. franz./engl.: Facteurs humains pour des infrastructures routières plus sûres / Human factors for safer road infrastructure)
Autoren |
S. Birth |
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Sachgebiete |
5.10 Entwurf und Trassierung 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Routes/Roads (2013) Nr. 360, S. 30-39, 13 B, 10 Q
Der Faktor Mensch beschreibt jene Eigenschaften, die generell gelten und unabhängig sind von individueller Disposition. Entwurfsrichtlinien aus neun Staaten (P, CDN, AUS, J, CN, H, CZ, F, NL) werden daraufhin untersucht, inwieweit sie bei der Planung und Gestaltung von Straßen und deren Umfeld diesem Faktor Rechnung tragen. Fazit: In vielen Richtlinien wird dieser Faktor nicht ausreichend berücksichtigt. Exemplarisch werden im Bericht drei grundsätzliche Sicherheitsregeln vorgestellt und durch Beispiele erläutert. 1. Die Straße muss dem Fahrer ausreichend Zeit für die Wahrnehmung und die folgende Entscheidung gewähren. 2. Die Straße muss den Fahrer zur situationsangepassten Geschwindigkeit und zur Spurhaltung anleiten. 3. Straße und Umfeld müssen das Handeln des Fahrers vorprogrammieren. Erforderlich ist eine verstärkte Berücksichtigung des menschlichen Faktors in den Entwurfsrichtlinien.