Detailergebnis zu DOK-Nr. 68794
Bestehende Möglichkeiten zur Effektivitätssteigerung in der Lärmsanierung durch Vereinbarungen zwischen Baulastträgern
Autoren |
E. Heinrichs C. Popp D. Kupfer |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Kooperatives Management der Lärmsanierung: Kooperationsmöglichkeiten von Baulastträgern bei Mehrfachbelastungen durch Straßen und Schienenwege. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2014, Teil C, S. 24-71, zahlr. B
Die deutschen Regelungen zum Lärmschutz sind über verschiedene Gesetze und Vorschriften verteilt, wobei systematisch zwischen quellenbezogenem und gebietsbezogenem Lärmschutz sowie zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung zu unterscheiden ist. Der gebietsbezogene Lärmschutz gewährleistet ein höheres Schutzniveau für die Betroffenen. Er ist jedoch nur durch einen flächenhaften Ansatz bei der Ermittlung der Sanierungsbedürftigkeit und der Lärmquellen möglich. Hieraus folgt zwingend die Betrachtung des Gesamtlärms, die bislang eine Ausnahme im geltenden Recht darstellt. Dies führt zu neuen Berechnungen und Bewertungen der Anteile einzelner Quellen an der gesamten Verlärmung eines Gebiets. Vorgestellt wird ein "energetischer Ansatz", der es ermöglicht, durch Vergleich der Energie einer einzelnen Schallquelle mit der Energie des gesamten Lärms eines Gebiets ihren Anteil prozentual auszudrücken. Für eine Verbesserung des gebietsbezogenen Lärmschutzes kommen die bisher bekannten und bewährten Maßnahmen, wie die Beschränkung der Geschwindigkeit, Verkehrsberuhigungen, die Gestaltung des Straßenraums, die Verwendung lärmarmer Fahrbahnoberflächen, und die Verbesserung des Verkehrsflusses infrage. Die Maßnahmen sind aber koordiniert einzusetzen, damit die Lärmbelastung im Sanierungsgebiet wirksam verringert wird. Der gebietsbezogene Lärmschutz muss weiterhin die beteiligten Verkehrsbehörden zusammenführen, um die Lärmsanierung effektiv steigern zu können. Ein hierfür taugliches (Rechts-)Instrument ist der öffentlich-rechtliche Vertrag.