Detailergebnis zu DOK-Nr. 68973
Neue Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung: die UVP-Änderungsrichtlinie 2014
Autoren |
T. Bunge |
---|---|
Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 33 (2014) Nr. 19, S. 1257-1263, 35 Q
Nach mehrjährigen Vorarbeiten der Europäischen Kommission und kontroversen Diskussionen haben das Europäische Parlament und der Rat die UVP-Änderungsrichtlinie (2014/52/EU) verabschiedet. Diese umfangreiche Novelle stellt zusätzliche Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie hat für jeden Mitgliedstaat unterschiedliche Relevanz, da die einzelnen UVP-Systeme deutlich voneinander abweichen. Der Beitrag befasst sich mit den wichtigsten Neuerungen, die sich auch auf die Praxis in Deutschland auswirken. Im April 2014 ist die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (im Folgenden: UVP-Richtlinie) in vielen Einzelheiten geändert worden. Es handelt sich um eine grundlegende Weiterentwicklung, die - abgesehen von den Projektlisten der Anhänge I und II - fast alle Vorschriften der Richtlinie betrifft. Die bisher geltende Regelung ging zum großen Teil auf die ursprüngliche, schon 1985 erlassene Fassung zurück, wurde allerdings später mehrfach überarbeitet. Die Novelle hat zahlreiche Vorgaben der UVP-Richtlinie, die bisher relativ pauschal und unbestimmt formuliert waren, präziser gefasst und stellt eine ganze Reihe neuer Anforderungen. Die EU verfolgt mit ihr insbesondere zwei Ziele: Die Effektivität der Prüfung soll verbessert und die erheblichen Unterschiede im Recht und in der Praxis der Mitgliedsstaaten sollen abgebaut werden. Eben wegen dieser Unterschiede statuiert die Regelung freilich für jeden Staat besondere Schwerpunkte. Für die Umsetzungsarbeiten steht ein Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung.