Detailergebnis zu DOK-Nr. 68993
Grenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern
Autoren |
B. Hartung T. Daldrup K.R. Maatz N. Mindiashvili E.H. Roth H. Schwender |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Berlin: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Unfallforschung der Versicherer, 2014, 55 S., 26 B, 4 Q (Forschungsbericht / Unfallforschung der Versicherer (GDV) Nr. 28). - Online-Ressource unter: http://www.udv.de. - ISBN 978-3-939163-56-5
Die durchgeführten Untersuchungen sollten die Frage beantworten, ab welchem Alkoholisierungsgrad von absoluter Fahruntüchtigkeit auf dem Fahrrad auszugehen ist. Insbesondere war zu klären, ob der derzeit gemäß aktueller Rechtsprechung festgelegte Grenzwert der Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille - zur Annahme einer absoluten Fahruntüchtigkeit geeignet ist. Hierzu wurden praktische Probandenversuche unter möglichst realistischen Bedingungen (zum Beispiel Asphaltboden, verschiedene Witterungsverhältnisse, Alkoholkonsum in geselligem Rahmen) durchgeführt, wobei die von Schewe et al. durchgeführten Fahrversuche erweitert und durch medizinische Untersuchungen ergänzt wurden. Insgesamt 74 Probanden beiderlei Geschlechts im Alter zwischen 18 und 53 Jahren nahmen an den Versuchen teil, wobei 83 auswertbare Versuchsreihen vorlagen. Die Fahrten erfolgten unter speziellen Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel Tragen von Fahrradhelm und Motorradschutzkleidung. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich relevante Ausfallserscheinungen bereits bei niedrigen BAK-Werten finden ließen. Die meisten Probanden waren in der Lage, die gröbsten Ausfallerscheinungen während der Fahrversuche bis zu einer BAK von etwa 0,8 ‰ zu kompensieren und grobe Fahrfehler zu vermeiden. Spätestens ab einer BAK von 1,1 Promille - nahmen die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und die daraus resultierenden Fahrfehler exponentiell zu.