Detailergebnis zu DOK-Nr. 69074
Neue Wege bei der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Transparenz im Umweltbereich - ausgewählte Neuerungen des Umweltverwaltungsgesetzes für Baden-Württemberg
Autoren |
M. Feldmann |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 34 (2015) Nr. 6, S. 321-327, 77 Q
Am 01.01.2015 ist das Umweltverwaltungsgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Erstmals wird das gesamte fachübergreifende Umweltrecht eines Landes in einem Gesetz gebündelt und so nach Scheitern des UGB zumindest eine kleine Lösung in Form der Kodifikation des Umweltverwaltungsrechts auf Landesebene geschaffen. Gleichzeitig werden unter Nutzung verbliebener landesgesetzgeberischer Spielräume zahlreiche inhaltliche Neuerungen eingeführt, die der Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung und der Erhöhung der Transparenz von Verfahren dienen. Bundesweit gesehen wird vor allem mit der Einführung einer verpflichtenden frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bei bestimmten besonders umweltbedeutsamen Vorhaben, der gesetzlichen Konturierung der Umweltmediation sowie den Neuregelungen zum Scoping-Verfahren einschließlich eines öffentlichen Scoping-Termins Neuland betreten. Mit dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG), das in Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechtes und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich enthalten ist, wurden in Baden-Württemberg sowohl in formaler - gesetzgebungstechnischer - als auch materieller Hinsicht neue Wege beschritten.