Detailergebnis zu DOK-Nr. 69076
"Alternativlose" Umweltzonen? - zum faktischen Anspruch auf konkrete planabhängige Maßnahmen der Luftreinhaltung
Autoren |
J. Balbach P. Morfeld |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 33 (2014) Nr. 22, S. 1499-1500
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte am 05.09.2013 im Wege der Sprungrevision über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu entscheiden. Diese Entscheidung des BVerwG hat vor allem wegen der (hier nicht näher zu thematisierenden) Ausführungen zum Klagerecht von Umweltverbänden Aufsehen erregt. Tatsächlich sind dem Urteil aber weitere folgenreiche Aussagen zu entnehmen, nämlich zu den Umweltzonen (UWZ). Letztere werden hier näher beleuchtet, in den Kontext zum Janecek-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gesetzt und kritisch gewürdigt. Seit der Janecek-Entscheidung des EuGH gilt es als herrschende Meinung, dass bei Überschreitung der (Feinstaub-) Immissionsgrenzwerte ein Anspruch auf Erlass von Aktionsplänen besteht. Gestützt wurde dieses Urteil noch auf Artikel 7 III der Luftqualitätsrahmenrichtlinie 96/62/EG, heute findet sich die Rechtsgrundlage in Artikel 24 I der Richtlinie 2008/50/EG. Hieraus ist häufig geschlussfolgert worden, dass diese Rechtsprechung zur massenhaften Einführung von UWZ führen würde. Diese Einschätzung hat sich als zutreffend erwiesen: Zum 10.12.2013 verfügten bundesweit 78 Städte über eine UWZ. Dieser Trend wird auch und gerade durch die hier zu analysierenden Judikate seine Fortsetzung finden. Dabei ist aber zu hinterfragen wie wirksam UWZ tatsächlich sind, zumal nunmehr die ersten Studien anhand realer Messwerte vorliegen.