Detailergebnis zu DOK-Nr. 69077
Schritte zur Gesamtlärmbewertung
Autoren |
W. Eberle S.-O. Wessolowski |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Lärmbekämpfung 10 (2015) Nr. 3, S. 110-116, 4 B, 32 Q
Die EU-Lärmkartierung bestätigt, dass entlang von Straßen und Schienenwegen etwa 5,3 Millionen Menschen in Deutschland mit Umgebungslärm belastet sind, der die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreitet. Auch innerhalb der mehr als 40 Lärmschutzbereiche nach Fluglärmschutzgesetz bestehen so hohe Fluglärmbelastungen, dass baulicher Schallschutz erforderlich ist. In solchen mit gesundheitsgefährdendem Lärm belasteten Bereichen erfolgt bereits heute bei der Planfeststellung für den Bau oder Ausbau von Verkehrsinfrastruktur oftmals eine Gesamtlärmbetrachtung. Denn dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund der Verfassung einzelfallweise geboten. Zum Schutz der Gesundheit und zur Rechtssicherheit sollte die Verkehrslärmschutzverordnung entsprechend geändert und in einem ersten Schritt der Lärm von Verkehrswegen insgesamt berücksichtigt werden. In weiteren Schritten hin zu einer Gesamtlärmbetrachtung wird vorgeschlagen, zunächst den Geltungsbereich des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes auf alle Verkehrswege zu erweitern und schließlich auch Fluglärm vollständig einzubeziehen.