Detailergebnis zu DOK-Nr. 69200
Steuer- oder Nutzerfinanzierung der Straßen? - das Fallbeispiel Deutschland
Autoren |
A. Kossak |
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Sachgebiete |
2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren |
Internationales Verkehrswesen 66 (2014) Nr. 4, S. 22-24, 3 B, 7 Q
Kfz-bezogene Steuern machen in Deutschland einen beträchtlichen Anteil an den gesamten Steuereinnahmen aus. Die Mineralölsteuer, jetzt "Energiesteuer", mit rund 39 Mrd. EUR und die Fahrzeugsteuer mit rund 8,5 Mrd. EUR als Hauptquellen summieren sich auf deutlich mehr als das Doppelte der Nettoausgaben aller Aufgabenträger für das Straßenwesen. Nach deutschem Recht sind dies allerdings "allgemeine Steuern", die dem "Nonaffektationsprinzip" unterliegen: Ihre Zweckbindung (ganz oder teilweise) zur Nutzerfinanzierung der Straßeninfrastruktur ist möglich, aber nicht "zugriffssicher". Der Beitrag zeigt, dass der schlechte Zustand der Straßeninfrastruktur in Deutschland maßgeblich auf die Konsequenzen daraus in der politischen Wirklichkeit zurückzuführen ist. Direkte Straßenbenutzungsgebühren wurden in der Bundesrepublik erstmals 1995 auf der Basis der Eurovignette eingeführt - zusammen mit zunächst vier, seit 1996 fünf weiteren EU-Mitgliedsstaaten. Sie war in Deutschland obligatorisch für die Benutzung von Bundesautobahnen durch Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 t. Die Preise waren differenziert nach Gültigkeitszeiträumen, Anzahl der Achsen und Umweltstandards. Die Einnahmen daraus waren nicht für Belange der Verkehrsinfrastruktur zweckgebunden. Damit wurden prinzipiell die diesbezüglichen nationalen Regelungen verletzt, nach denen Gebühren grundsätzlich für diejenigen Zwecke zu verwenden sind, für deren Inanspruchnahme sie erhoben werden.