Detailergebnis zu DOK-Nr. 69204
Wo fahren Krankenfahrstühle und Rollstühle?
Autoren |
B. Huppertz |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Verkehrsdienst 60 (2015) Nr. 1, S. 13-17, 2 B, 29 Q
An der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen arbeitet man zurzeit an einem mobilen Navigationssystem für Elektrorollstühle. Die ursprüngliche Idee für "eNav" ist dadurch entstanden, dass bisherige Navigationssysteme Personen in Elektrorollstühlen wenig unterstützen. Weder kann ein übliches Navigationssystem Auskunft darüber geben, wie steil die zu befahrende Strecke ist, noch ob man die geplante Route mit dem aktuellen Akkustand überhaupt bewältigen kann. Angelehnt an das Projekt Rollstuhlrouting (Wege planen ohne Barrieren) entstand die Idee, ein entsprechendes Navigationssystem zu spezifizieren. Zusätzlich sollen neue Technologien verwendet werden, um durch die Betrachtung der topografischen Lage eine energieeffiziente Route zu berechnen. Der Benutzer hat bei der Nutzung des Navigationssystems die Wahl zwischen einer kürzesten und einer energieeffizientesten Route. Im Zuge der Arbeit drängte sich die Frage auf, welchen Regelungen Krankenfahrstühle und andere Rollstühle auf der Straßen unterliegen. Dabei ergibt sich ein erster Anknüpfungspunkt in § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO).