Detailergebnis zu DOK-Nr. 69205
Section Control und niedrigere Promille-Grenze
Autoren |
P. Schlanstein |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Verkehrsdienst 60 (2015) Nr. 1, S. 3-12, 4 B, 41 Q
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag 2009 schlug vor, für Strecken mit einer Häufung schwerer, geschwindigkeitsbedingter Unfälle ergänzend eine streckenbezogene Überwachungsform einzuführen. Die punktuelle Überwachung habe sich dort als nur bedingt geeignet erwiesen. Das Land Niedersachsen hat als Vorreiter nun die Initiative ergriffen und setzt ab Frühjahr 2015 erstmals ein solches - in den EU-Nachbarstaaten sehr erfolgreiches - Verfahren zunächst probeweise auch in Deutschland ein. Das Besondere an dem sogenannten Verfahren Section Control (Abschnittskontrolle) ist, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit sämtlicher den Überwachungsabschnitt passierender Fahrzeuge über die gesamte Wegstrecke gemessen wird. Dies geschieht unabhängig davon, ob ein Tempoverstoß vorliegt oder nicht. Scanner erfassen und übermitteln die Daten von Fahrzeugart und Kennzeichen nebst genauer Einfahrtzeit an einen Rechner. Dieser Vorgang wird am Ende der Messstrecke bei dem Kraftfahrzeug (Kfz) mit übereinstimmendem Kennzeichen wiederholt und die festgestellte Differenz zwischen Ein- und Ausfahrtzeit abgeglichen. Mittels elektronischer Weg-/Zeitberechnung wird in Sekundenbruchteilen für jedes Kfz separat die jeweilige Durchschnittsgeschwindigkeit beziehungsweise die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit berechnet: War das Fahrzeug zu schnell, erzeugt das Geschwindigkeits-Überwachungssystem unmittelbar nach dem Ende der Messstelle über eine Digitalkamera automatisch ein Frontfoto, das die lenkende Person sowie das Kfz-Kennzeichen und die eingespiegelten Daten zu dem Verstoß erkennen lässt.