Detailergebnis zu DOK-Nr. 69214
City 2.e: das Elektroauto in stark verdichteten Stadtquartieren
Autoren |
O. Schwedes V. Riedel |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Internationales Verkehrswesen 66 (2014) Nr. 3, S. 75-77, 1 B, 2 Q
Der öffentliche Raum in Städten ist stark begrenzt - die meisten Pkw-Besitzer/innen parken jedoch als "Laternenparker" im öffentlichen Straßenraum. Um diese Gruppe für die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu gewinnen, ist unter anderem eine zuverlässige, leistungsfähige und bedarfsorientierte Ladeinfrastruktur notwendig. Im Verbundprojekt City 2.e wurde ein Konzept für eine öffentliche und halböffentliche Ladeinfrastruktur erarbeitet. Das Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung (IVP) der Technischen Universität Berlin untersuchte dazu das Verkehrs- und Mobilitätsverhalten dieser Nutzergruppe. Öffentliche Räume sind Orte für bestimmte städtische Funktionen des Verkehrs, des Handels, der Repräsentation oder der Erholung: ihre Gestaltung bestimmt maßgeblich die Lebensqualität in unseren Städten. Gerade dort sind diese Räume aber besonders begrenzt und die verschiedenen Nutzungsansprüche, welche an ihn gestellt werden, bedingen eine sorgfältige Interessenabwägung zwischen seinen unterschiedlichen Funktionen. Ausgehend vom Ziel der Bundesregierung, dass bis zum Jahr 2020 eine Million am Stromnetz aufladbare Elektrofahrzeuge und sogenannte Plugin-Hybrid-Fahrzeuge auf deutschen Straßen fahren sollen, stellt sich unter anderem die Frage, wo und wie diese Fahrzeuge mit Strom beladen werden sollen. Für den überwiegenden Teil der heutigen Elektroautofahrer/innen stellt sich ein privater Pkw-Stellplatz mit einer eigenen Lademöglichkeit als bevorzugte Lademöglichkeit dar. In Deutschland verfügen jedoch nur ca. 30 % der Autobesitzer/innen über einen privaten Stellplatz. Vor allem in stark verdichteten Stadtquartieren parken die meisten Pkw-Besitzer/innen im öffentlichen Raum, eine flächendeckende Bestückung mit Ladesäulen ist hier weder wünschenswert noch umsetzbar.