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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69446
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge (Urteil vom BVerfG, Beschluss vom 25.6.2014 zu 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10)
Autoren | |
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Sachgebiete |
2.3 Wegekosten 3.0 Gesetzgebung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 33 (2014) Nr. 21, S. 1448
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach § 10 a KAG RP (Kommunalabgabegesetz Rheinland-Pfalz) sind verfassungsrechtlich zulässig. Werden Beiträge erhoben, verlangt der Grundsatz der abgabenrechtlichen Belastungsgleichheit nach Art. 3 I GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des konkret-zurechenbaren Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll. Die Bildung einer einheitlichen Abrechnungseinheit für Straßenausbaubeiträge ist zulässig, wenn mit den Verkehrsanlagen ein konkret-individuell zurechenbarer Vorteil für das beitragsbelastete Grundstück verbunden ist.