Detailergebnis zu DOK-Nr. 69564
Zuverlässige europäische Prüf- und Zertifizierungsmethoden
Autoren |
C. Bargen |
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Sachgebiete |
0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke 6.0 Allgemeines |
Straßenverkehrstechnik 59 (2015) Nr. 9, S. 602-605, 5 B, 6 Q
Mit der Einführung der Bauproduktenrichtlinie (BPR) vom Dezember 1988 wurde der Weg für die harmonisierte Normung von Bauprodukten in Europa eingeschlagen. Zum 1. Juli 2013 ist die Bauproduktenverordnung (BauPVO) vollständig in Kraft getreten und hat damit die BPR ersetzt. Damit sollen Handelshemmnisse beseitigt, der Rechtsrahmen vereinfacht und die Wirksamkeit verbessert werden. Die Verordnung gilt im Gegensatz zur Richtlinie direkt in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das Bauproduktengesetz (BauPG) ist daher nicht mehr für deren Umsetzung wie noch bei der BPR erforderlich. Es beschränkt sich nun auf die Durchführungsregelungen zur Verordnung. In diesen Durchführungsregelungen wird das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als notifizierende Behörde benannt. Für die Drittstellen wird die Akkreditierungspflicht vorgeschrieben. Die Begutachtung und Überwachung dazu erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Das DIBt trifft die Entscheidung über die Befugnis, die Tätigkeit als notifizierte Prüf- oder Zertifizierungsstelle auszuführen. Die Notifizierung erfolgt mit der Benennung gegenüber der Europäischen Kommission. Nach Ablauf einer Einspruchsfrist von zwei Wochen durch die Kommission oder die Mitgliedsstaaten kann die notifizierte Stelle ihre Tätigkeit aufnehmen. Anhand der ortsfesten, vertikalen Verkehrszeichen wird beispielhaft dargestellt, wie die Anforderungen aus Bauproduktenverordnung und harmonisierter Norm durch die notifizierte Stelle umgesetzt werden. Es wird weiter verdeutlicht, wie mithilfe der TLP VZ der vollständige Nachweis aller Anforderungen durch Konformitätszeichen und Qualitätskennzeichen erbracht wird.