Detailergebnis zu DOK-Nr. 69574
Lebensmitteldiscounter und Supermarkt: Untersuchung zu Verkehrseffekten, Einzugsgebieten, Vorlieben der Kunden und zum Genehmigungsprozess vor dem Hintergrund der Regelungen des § 11 Abs. 3 BauNVO
Autoren |
S. Anders |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Raumforschung und Raumordnung 73 (2015) Nr. 3, S. 219-232, 5 B, 1 T, zahlr. Q
Bei der Ansiedlung neuer Lebensmittelmärkte in Deutschland besitzen die Regelungen des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die entsprechenden Rechtsprechungen dazu eine große Bedeutung. Über die zu erwartenden Wirkungen von neuen Märkten wird dabei immer wieder kontrovers diskutiert. Vor diesem Hintergrund hat die Studie "Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel" auf der Basis einer bundesweit durchgeführten telefonischen Haushaltsbefragung unter anderem die Einzugsbereiche und verkehrlichen Wirkungen der unterschiedlichen Betriebsformen im Lebensmitteleinzelhandel analysiert und mit den Ansprüchen und Vorlieben der Kunden in Beziehung gesetzt. Anders als bei den üblichen, auf den Einzelfall bezogenen gutachterlichen Untersuchungen, die im Zuge der bauleitplanerischen Abwägung beauftragt werden, versucht die zugrunde liegende Untersuchung, generalisierbare Aussagen zu liefern und den zuständigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange eine belastbare Grundlage bei der notwendigen bauleitplanerischen Abwägung zu geben. Die empirischen Untersuchungen zeigen, dass die in § 11 Absatz 3 BauNVO formulierte Regelvermutung zu städtebaulichen Wirkungen ab einer Verkaufsfläche von 800 m² zumindest im Lebensmittelbereich pauschal so nicht bestätigt werden kann, es aber auch keine andere empirisch belastbare Verkaufsflächengrenze gibt. Neben der Größe des Markts beeinflussen vor allem die Lage des Markts (städtebaulich integriert vs. städtebaulich nicht integriert), aber auch die unterschiedlichen Anbieter selbst (zum Beispiel Aldi, Edeka) die verkehrlichen Auswirkungen und Kaufkraftabschöpfungen entscheidend.