Detailergebnis zu DOK-Nr. 69576
Bürgerbeteiligung Ortsumgehung Waren (Müritz): Verknüpfung von dialogorientierter mit direktdemokratischer Bürgerbeteiligung
Autoren |
R. Wulfhorst A. Renkamp C. Schönfelder |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.2 Landstraßen |
mobilogisch! 35 (2014) Nr. 4, S. 35-39, 3 B
Spätestens seit den Ereignissen um "Stuttgart 21" ist die Diskussion um gute Bürgerbeteiligung verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Bürger wollen heute nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden, wenn es um neue Straßen, Windkraftanlagen oder Stromtrassen geht. Mit der Bürgerbeteiligung zur Ortsumgehung Waren wurde ein neuer Weg beschritten: Nach einem intensiven Informations- und Dialogprozess entschieden die Bürger selbst, ob die Umgehung gebaut werden soll oder nicht. Die Stadt Waren liegt im Herzen der Tourismusregion Mecklenburgische Seenplatte. Für die direkten Anwohner der B 192, die eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Neubrandenburg und Schwerin erfüllt, entstehen aus dem intensiven Durchgangsverkehr starke Lärmbelastungen. Zukünftig von einer Ortsumgehung betroffene Anlieger befürchten neue Lärmbelastungen. Naturschützer und Naherholungssuchende wollen keine weitere Beeinträchtigung der Natur zulassen. Die widerstreitenden Interessen führten zu einer Spaltung der Warener Bürgerschaft. Befürworter und Gegner einer Ortsumgehung standen sich unversöhnlich gegenüber. Obwohl das Projekt bereits seit 1992 im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen war, hatten die konkreten Planungen noch nicht begonnen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stand vor der Entscheidung, ob es das Projekt für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anmeldet. Am Beispiel der Ortsumgehung in Waren wollte das Land neue Wege der Beteiligung für umstrittene Infrastrukturprojekte erproben. Es sollte ein Beteiligungsmodell umgesetzt werden, das echte Beteiligungs- und Entscheidungsspielräume für Bürger gewährleistet.