Detailergebnis zu DOK-Nr. 69682
Potenziale der Lärmaktionsplanung zur effektiven Lärmminderung im Straßenverkehr am Beispiel der B 49 in Wetzlar
Autoren |
M. Schnorr |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
UVP-report 29 (2015) Nr. 2, S. 70-75, 2 B, zahlr. Q
Die Umgebungslärm-Richtlinie der EU verpflichtet die Mitgliedsstaaten seit 2002 erstmals zur Erarbeitung von Lärmkartierungen und Lärmaktionsplänen, die sukzessive eine Minderung von Schallimmissionen an entsprechend lärmbelasteten Orten erreichen soll. Hierbei stellt sich die Frage, welche Potenziale die Lärmaktionsplanung zur effektiven Lärmminderung im Straßenverkehr unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtslage birgt. Untersuchungsgebiet ist die B 49 im mittelhessischen Wetzlar und ihre angrenzende Wohnbebauung. Angeregt wurde dies durch die Tatsache, dass einzelne dortige Wohnhäuser schutzlos den Lärmimmissionen ausgesetzt sind, an anderer Stelle in Wetzlar jedoch Lärmschutzvorkehrungen getroffen wurden. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der rechtlichen Ausgangslage, andererseits im Engagement der Bürger und in der Politik. Mithilfe der Datengrundlage des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie konnten sogenannte Lärmbrennpunkte identifiziert und ein Maßnahmenkonzept zur Lärmminderung mittels einer Nutzwertanalyse erstellt werden. Experteninterviews halfen als qualitative Methodenbausteine bei der Bewertung verschiedener Lärmminderungsmaßnahmen.