Detailergebnis zu DOK-Nr. 69951
Qualität in Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernden Maßnahmen
Autoren |
S. Klipp T. Hofstätter B. Ehlert B. Dreyer B. Bischof R. Born U. Veltgens D. DeVol K.-P. Kalwitzki J. Schattschneider |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Bremen: Fachverlag NW im Carl Schünemann Verlag, 2015, 24 S., 2 B, 3 T, 15 Q (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Mensch und Sicherheit H. M 262). - ISBN 978-3-95606-195-0
Die Transparenz der Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), und damit des gesamten Systems des Führerscheinrückerhalts, stand in der Vergangenheit vielfach in der Kritik. Einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz liefert die frühzeitige Aufklärung der Betroffenen. Ein diese Maßnahme sinnvoll ergänzender Schritt in Richtung Transparenz wären (rechtliche) Regelungen im Bereich der Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernden Maßnahmen. Hierzu hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, die Arbeitsgruppe fortzusetzen, um ein Konzept zur Qualitätssicherung zu entwickeln. Von der Arbeitsgruppe der BASt wird eine Beratungspflicht bei jedem Entzug/Verzicht der Fahrerlaubnis als Voraussetzung für die Neuerteilung als sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit empfohlen. Zu einer Verankerung der Beratung im Normensystem wird vorgeschlagen, dass der Nachweis über die Teilnahme bei Antragstellung auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis vorgelegt werden müsse. Die Beratungsinhalte sollten dann in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) definiert sein und die Behörde müsste unmittelbar nach Kenntnis des belastenden Ereignisses den Betroffenen auf die Beratungsverpflichtung hinweisen. So hätte man eine kostengünstige und individuell angemessene Variante als ersten Schritt zur Förderung der Fahreignung.