Detailergebnis zu DOK-Nr. 70029
Fahrbahnmarkierungen in der StVO (Teile 1 und 2)
Autoren |
A. Rebler |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.6 Fahrbahnmarkierungen |
Verkehrsdienst 60 (2015) Nr. 9, S. 227-235, 8 B, 64 Q / Nr. 10, S. 255-261, 5 B, 42 Q
Kaum eine Straße kommt ohne Fahrbahnmarkierungen aus, erfüllen sie doch eine Menge Aufgaben: Sie ermöglichen eine bessere Orientierung auf der Straße, sie teilen die Verkehrsflächen auf und weisen sie verschiedenen Verkehrsströmen oder Fahrtrichtungen zu, sie regeln den Verkehr und warnen vor Gefahren. Obwohl sie aus dem Verkehrsalltag nicht wegzudenken sind, führen sie in der Literatur ein Schattendasein. Es gibt Markierungen noch nicht lange. In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1937 waren Fahrbahnmarkierungen nicht vorgesehen. Nur die Fahrbahnen der AVUS, der "Nur-Autostraße" Köln-Bonn und der Autobahnen hatten eine durchgehende weiße Mittellinie und farblich abgesetzte Fahrbahnränder. Erst 1953 wurden die "Haltlinie" (Bild 30b StVO), die "weiße nicht unterbrochene Linie auf der Fahrbahn" (Bild 31a StVO), die "weiße unterbrochene Linie auf der Fahrbahn" (Bild 36a StVO) und die "weißen Pfeile auf der Fahrbahn" (Bild 36b StVO) in die StVO aufgenommen. In der Begründung stand: unter anderem "Als neue Gebots- und Verbotszeichen werden auch Fahrbahnmarkierungen eingeführt ...".