Detailergebnis zu DOK-Nr. 70031
TUNE ULR: Technisch wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie - Arbeitspaket 3: Ruhige Gebiete
Autoren |
E. Heinrichs P. Cancik J. Leben A. Straubinger |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, 2015, 99 S., 12 B, 3 T, zahlr. Q (Umweltbundesamt, Texte H. 2015, 74)
Die 2002 in Kraft getretene EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG regelt die Erarbeitung von strategischen Lärmkarten und - auf deren Grundlage - die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für lärmbelastete Bereiche mit Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms. Neben der Lärmsanierung von belasteten Bereichen nennt die Umgebungslärmrichtlinie auch die Identifizierung sogenannter ruhiger Gebiete und fordert Maßnahmen zum Schutz gegen eine Zunahme des dortigen Lärms im Sinne einer Lärmvorsorge. Der Vorsorgegedanke beim Schutz der ruhigen Gebiete ist ein wichtiger Aspekt der allgemeinen Aufenthaltsqualitäten, insbesondere in Städten. In den Gemeinden ist die Festsetzung von ruhigen Gebieten jedoch noch wenig verbreitet. Dies hat verschiedene Ursachen. Insbesondere das Fehlen von allgemein gültigen Auswahlkriterien, aber auch offene Fragen zur Bindungswirkung und zu möglichen Rechtsfolgen einer Festsetzung erzeugen Unsicherheit. Um die Akzeptanz und Verbreitung von ruhigen Gebieten zu stärken, behandelt die Untersuchung zwei wesentliche Aspekte des Themas: die bisherigen Vorgehensweisen bei der Auswahl von ruhigen Gebieten und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Abschließend werden mögliche Schlussfolgerungen für zukünftige Aktivitäten formuliert.