Detailergebnis zu DOK-Nr. 70138
Rechtsfragen des hochautomatisierten Fahrens - ein Überblick (Teile 1 und 2)
Autoren |
H. Doderer M. Hartwig |
---|---|
Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 3.9 Straßenverkehrsrecht 6.7.2 Verkehrsbeeinflussung außerorts, Verkehrsmanagement, Fahrerassistenzsysteme |
Infrastrukturrecht 13 (2016) Nr. 2, S. 32-35, 11 Q / Nr. 3, S. 53-56, 4 Q
Der Beitrag behandelt die rechtlichen Auseinandersetzungen mit den wesentlichen Fragen des hochautomatisierten Fahrens. Teil 1 des Beitrags hatte die begriffliche Einordnung des hochautomatisierten Fahrens (I.), Überlegungen zur Integration des hochautomatisierten Fahrens in das bestehende Zulassungs- und Verhaltensrecht (II.) sowie Fragen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts in diesem Zusammenhang (III.) zum Gegenstand. Der Fortsetzungsteil widmet sich den Rechtsfragen des zivilen Haftungsrechts (IV.) sowie dem Recht des Datenschutzes (V.) und rundet damit die wichtigsten Überblicksfragen des nationalen Rechts im Zusammenhang mit dem hochautomatisierten Fahren ab. Das bestehende zivilrechtliche Haftungssystem lässt sich in materiell-rechtlicher Hinsicht auf hochautomatisierte Fahrzeuge anwenden. Zur Klärung von Beweisschwierigkeiten dahingehend, ob der Fahrer beziehungsweise Halter des Fahrzeugs für etwaige Schäden im Zusammenhang mit einem Unfall einzustehen hat, oder ob der Fahrzeughersteller in die Haftung genommen werden muss, bedarf es jedoch eines Unfalldatenspeichers, der im Nachhinein die Aufklärung ermöglicht, ob der Unfall während einer manuellen oder hochautomatisierten Fahrphase verursacht wurde. Bei der technischen Ausgestaltung dieses Unfalldatenspeichers sind die Grundsätze des Datenschutzrechts - insbesondere die Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Erforderlichkeit und Sparsamkeit - zu beachten.