Detailergebnis zu DOK-Nr. 70250
Einbeziehung des Automobilverkehrs in den Emissionshandel
Autoren |
G.-R. Engel M. Mailänder |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 35 (2016) Nr. 5, S. 270-275, 93 Q
Bereits heute umfasst das europäische Emissionshandelssystem Industrieanlagen und Luftverkehr. Inzwischen deutet sich eine Erstreckung des Emissionshandels auf einen weiteren bedeutsamen Verkehrsträger an - den Automobilverkehr. Die Europäische Kommission ist bereits seit Längerem bemüht, Kohlendioxidemissionen von Kraftfahrzeugen zu reduzieren, da diese rund ein Achtel des jährlichen CO2-Ausstoßes in Europa ausmachen. Der Beitrag der Automobilindustrie zum Klimaschutz ist aufgrund der jüngsten Entwicklungen in den Brennpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Bisher werden CO2-Emissionsgrenzwerte vorgegeben, die die durchschnittlichen Emissionen der Flotte neuer Pkw bis 2020 auf lediglich 95 g CO2/km begrenzen. Den zu erwartenden strengeren Grenzwerten ab 2021 könnte die Automobilindustrie die Einbeziehung des Straßenverkehrs in den Emissionshandel entgegensetzen. Ziel des Beitrags ist es, die Emissionsgrenzwerte als aktuelles Mittel der Emissionsbegrenzungs- und -reduktionspflichten der Europäischen Union einer Einbeziehung des Straßenverkehrs in den Emissionshandel gegenüberzustellen. Grundlage dieser Gegenüberstellung ist eine Darstellung unterschiedlicher Ansätze zur Einbeziehung des Automobilverkehrs in den Emissionshandel.