Detailergebnis zu DOK-Nr. 70432
Wiederverwendung von Asphalt - Wie geht es weiter?
Autoren |
H. Schmidt |
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Sachgebiete |
9.1 Bitumen, Asphalt 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Straße und Autobahn 67 (2016) Nr. 4, S. 259-263, 3 B, 4 Q
Asphalt in Heißmischgut stellt die vorbildliche Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft auf höchstem Wertschöpfungsniveau dar. Die FGSV-Regelwerke "Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat", TL AG-StB 09, und "Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt", M WA 09/13, bilden die Randbedingungen, unter denen aufbereiteter Ausbauasphalt wiederverwendet werden kann, ab. Seit den Ausgaben 2007 der ZTV Asphalt-StB und TL Asphalt-StB ist die Wiederverwendung auch fest im bau- und liefervertraglichen Regelwerk verankert. Allerdings haben sich die Aussagen im M WA zu den maschinentechnischen Zugabemöglichkeiten seit den 1980er-Jahren kaum verändert, während die asphalttechnologischen und maschinentechnischen Entwicklungen seit dieser Zeit vorangeschritten sind. Daher sind die in den Technischen Regelwerken getroffenen Aussagen zur Wiederverwendung kritisch zu hinterfragen und an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Als Stichpunkte hierfür sind beispielsweise zu nennen: die gleichzeitige Zugabe mehrerer Asphaltgranulate, die schonende Vorerwärmung mittels neuer Paralleltrommelsysteme, die Wiederverwendung von modifizierten Asphalten, die anstehende Wiederverwendung von Asphaltgranulaten, die schon einmal mit Ausbauasphalt hergestellt wurden, die Zugabe von weicheren Frisch-Bindemitteln oder gegebenenfalls sogar der Einsatz von Verjüngungsmitteln, welche den Einsatz von Asphaltgranulaten mit stark oxidierten Bitumenanteilen ermöglichen. Hierfür sind in den nächsten Jahren die Regelwerke anzupassen beziehungsweise ist durch Forschung sicherzustellen, wie der Umgang mit den verschiedenen Asphaltgranulaten an der Asphaltmischanlage geregelt werden kann. Dazu gehört einerseits auch, dass der Asphaltmischguthersteller hier den notwendigen Gestaltungsspielraum bekommt, das anfallende Asphaltgranulat zielgerichtet wiederzuverwenden. Andererseits muss der Asphaltmischguthersteller auch ein Asphaltgranulat-Managementsystem betreiben, welches den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Asphaltgranulat sicherstellt.