Detailergebnis zu DOK-Nr. 70638
Automatische Fußverkehrszählungen im Kanton Basel-Stadt - Messstellennetz als Grundlage für ein zuverlässiges Monitoring
Autoren |
C. Pestalozzi U. Kirsch |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege 6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen |
Straße und Verkehr 102 (2016) Nr. 5, S. 28-36, 10 B, 2 T
Seit 2010 besteht im Kanton Basel-Stadt die gesetzliche Vorgabe, die Gesamtverkehrsleistung privater Motorfahrzeuge bis 2020 um mindestens 10 % zu reduzieren bei gleichzeitiger Förderung des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs. Mit einem Monitoring für alle Verkehrsmittel soll die Zielerreichung beurteilt werden. Anders als beim motorisierten Individualverkehr fehlten für den Fußgängerverkehr bisher Grundlagen, um die Verkehrsentwicklung zu ermitteln. Ein speziell konzipiertes Messstellennetz im Kanton Basel-Stadt mit automatischen Zählgeräten erlaubt es nun, die Veränderung der Fußgängerverkehrsleistung abzuschätzen. Dies ermöglicht quantitative Aussagen zur Wirksamkeit der Förderung des Fußgängerverkehrs. Gemäß Umweltschutzgesetz ist der Kanton Basel-Stadt dazu verpflichtet, mit geeigneten Maßnahmen den Anteil der umweltfreundlichen Verkehrsmittel am Gesamtverkehrsvolumen zu erhöhen. Um die Erreichung dieses Ziels zu messen, sind das Erfassen der verschiedenen Verkehrsmittel und eine Beurteilung der Entwicklung ihrer Verkehrsleistung notwendig.