Dieser Download ist nicht möglich!
DOK Straße
Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 70782

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege: ZTV LW 16 (Ausgabe 2016)

Autoren
Sachgebiete 11.10 Ländliche Wege

Köln: FGSV Verlag, 2016, 183 S., zahlr. B, T, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 675) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-86446-154-5. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/ztv-lw

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat nun die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege" (ZTV LW 16) mit einer Ausgabe 2016 herausgegeben. Sie ersetzen zusammen mit den "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege" (TL LW 16), Ausgabe 2016 die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege" (ZTV LW 99/01), Ausgabe 1999/Fassung 2001 mit Änderungen und Ergänzungen, Ausgabe 2007. Die ZTV LW enthalten Regelungen und Anforderungen für Erdarbeiten sowie den Bau von Wegebefestigungen im Oberbau, die beim Bauen Ländlicher Wege nach den "Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege" (RLW) zu beachten sind. Die Wegebefestigungen im Oberbau werden unterteilt in Wegebefestigungen mit Schichten ohne Bindemittel, mit hydraulischen Bindemitteln und Beton, mit Asphalt sowie mit Pflastersteinen und Spurwegplatten. Darüber hinaus werden umfangreiche allgemeine Ausführungen unter anderem zu Baugrundsätzen, Baustoffen, Baustoffgemischen, Einbaugemischen und Bauprodukten, zur Ausführung, zu Prüfungen, zur vorzeitigen Benutzung, zur Abnahme, zu Mängelansprüchen sowie zu Aufmaßen und Abrechnungen gemacht. Ein weiteres Kapitel behandelt die Erdarbeiten. Komplettiert wird das Regelwerk durch umfangreiche Anhänge, in denen Grenzwerte für die Abrechnung und die Behandlung von Mängeln sowie Empfehlungen zur Einzelvertraglichen Vereinbarung wegen Abzügen bei Über- beziehungsweise Unterschreitung von Grenzwerten und Toleranzen nach den ZTV LW gegeben werden, letztere durch zahlreiche Beispiele erläutert.