Detailergebnis zu DOK-Nr. 71075
Ist Bauen künftig noch möglich? - welchen Einfluss hat die AVV Baulärm zukünftig auf die Planung von Neu- und Umbaumaßnahmen von Schienenwegen?
Autoren |
U. Lenz |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Nahverkehr 34 (2016) Nr. 7-8, S. 6-10, 3 B, 7 T, 6 Q
Bereits seit August 1970 existiert in Deutschland die AVV Baulärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschemissionen), die Immissionsrichtwerte für die von Baustellen ausgehenden Schallimmissionen festlegt. Hierbei erfolgt die Beurteilung der in der Nachbarschaft der Baustelle gemessenen Schallpegel anhand von Beurteilungspegeln. Ausgehend von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird inzwischen vermehrt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Bau- und Umbau von Schienenverkehrswegen der Nachweis der Schallimmissionen während der Genehmigungsphase eingefordert. Die dann durchzuführenden Immissionsprognosen führen in schöner Regelmäßigkeit dazu, dass die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm nicht eingehalten werden. Die Möglichkeiten, Maßnahmen zur Minderung der Schallimmissionen vorzusehen, sind begrenzt. In Einzelfällen führte das Thema der Baustellenimmissionen bereits dazu, dass für nicht planfeststellungsrelevante Umbaumaßnahmen eine Planfeststellung erforderlich wurde. Hier stellt sich die Frage: Ist die AVV Baulärm noch zeitgemäß?