Detailergebnis zu DOK-Nr. 71077
Beweissichere Verfolgung durch Einzelstreifen
Autoren |
F. Wozny |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 61 (2016) Nr. 9, S. 235-241, 1 B, 9 Q
In einer Gerichtsverhandlung hängt die Urteilsfindung zum Teil davon ab, inwieweit sachverhaltsrelevante Umstände gerichtsverwertbar dokumentiert und überzeugend durch den einzigen Zeugen, den anzeigenden Polizeibeamten, vorgetragen werden. Die Abhandlung soll Hilfestellungen für die beweissichere Verfolgung, insbesondere für Einzelstreifen - konkret am Beispiel des "Handyverstoßes" - liefern. Neben der klassischen Doppelbesetzung von Streifenwagen im Wach- und Wechseldienst oder dem Verkehrsdienst befinden sich nicht selten auch einzelne Beamte auf Streife oder gehen gezielten Aufträgen nach. Dazu gehören die Überwachung des Straßenverkehrs und das Einschreiten bei erkannten Verstößen. Betroffen hiervon sind vor allem die Beamten der Krad- und Radstaffeln und des Bezirksdienstes, aber auch beispielsweise Dienstgruppenleiter ohne Unterstützungskraft. Schwerpunktmäßig geht es in dem Beitrag um die beweissichere Verfolgung der "Handyverstöße", also dem Bedienen oder Telefonieren mit einem Mobiltelefon als Fahrzeugführer. Als einziges und damit entscheidendes Beweismittel kann die Bußgeldstelle - und gegebenenfalls das Gericht - die Feststellung des Polizeibeamten heranziehen. Im Resümee ist die Verurteilung eines erkannten Verstoßes durch ein Gericht schon deshalb wichtig, weil ein Freispruch vom Vorwurf, bei tatsächlich stattgefundenem Verstoß, für den Betroffenen entweder eine scheinbare Legalisierung des Verstoßes bedeutet oder aber diesen darin bestärkt, in Zukunft gleichermaßen vorzugehen, insbesondere, wenn er für sich einen Weg gefunden hat, das Gericht fälschlicherweise von der Unschuld zu überzeugen. Die aktuellen Unfallzahlen (sie stellen lediglich das Hellfeld dar), bei denen die Benutzung eines Mobiltelefons mindestens mitursächlich gewesen sein dürfte, sind alarmierend (2015 in NRW: 182). Unter anderem die Polizei NRW hat diesen gefährlichen Trend erkannt und legt nun einen besonderen Fokus auf die konsequente Verfolgung des "Handyverstoßes".