Detailergebnis zu DOK-Nr. 71306
StVO-Novelle: die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Autoren |
A. Rebler |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Verkehrsdienst 61 (2016) Nr. 12, S. 311-319, 1 B
Am 14. Dezember 2016 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft; laut der amtlichen Begründung ist es Ziel der Verordnung, das auf deutschen Straßen bereits erreichte hohe Sicherheitsniveau in Umsetzung der Halbzeitbilanz des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weiter zu verbessern. Dazu sieht die Verordnung folgende Schwerpunkte vor: Anordnungsmöglichkeiten von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen, die Möglichkeit, dass Begleitpersonen von Kindern mit diesen ebenfalls auf dem Gehweg fahren dürfen, die Nichtanwendbarkeit des § 45 Abs. 9 (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist) für Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, Gleichstellung von E-Bikes mit Mofas in verhaltensrechtlicher Sicht und (wieder) erleichterte Voraussetzungen für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht. Für Rettungsgassen wurde die Vorschrift präzisiert: Auf Straßen mit mindestens zwei Streifen für eine Richtung soll eine Gasse "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" gebildet werden.