Detailergebnis zu DOK-Nr. 71408
Special Barrierefreie Verkehrsanlagen: Straßengebundener ÖPNV - Barrierefreiheit und Haltestellen - Teil 2: Praktische Umsetzung an Omnibushaltestellen
Autoren |
J. Wolf |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Straßenverkehrstechnik 60 (2016) Nr. 7, S. 453-458, 16 B
Das Gestalten einer Haltestelle im Sinne der mit dem novellierten Personenbeförderungsgesetz von 2012 geforderten vollständigen Barrierefreiheit stellt an diese die Anforderung für die richtige Lage, eine fachgemäße Gestaltung und Ausstattung sowie deren passenden Ausbau. Es stehen den Baulastträgern nach dem Bundesgesetz ab Mitte 2016 noch fünf und ein halbes Jahr zur Verfügung, um dieses Vorhaben abzuschließen. Jeglicher Überhang sei untersetzt mit einer Begründung als Zwischenlösung zu deklarieren und mit einer neuen Terminstellung der späteren Umrüstung zu versehen. Unabhängig von den Vorgaben der Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs und deren Zielvorgaben in ihren Nahverkehrsplänen haben die Tiefbauämter mit der Vergabe der Planung von Haltestellen projektbezogen eine korrekte Aufgabenstellung für den Um- oder Neubau zu formulieren, in der sich das Ziel der Barrierefreiheit korrekt niederschlägt. Dem Projektanten obliegt es sodann, diese mit entsprechender Sachkenntnis in eine artgerechte bauliche Lösung umzusetzen. Der jeweilige Aufwand richtet sich dabei nach den örtlichen Gegebenheiten und sollte nicht mit der Maßgabe der Aufwandsersparnis bemessen werden.