Detailergebnis zu DOK-Nr. 71732
BMF: Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Autoren |
H. Faut |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Infrastrukturrecht 14 (2017) Nr. 3, S. 66-67
Der Ausbau der Elektromobilität ist ein wichtiges Ziel, das der deutsche Staat durch die Schaffung unterschiedlicher Privilegierungsmaßnahmen verfolgt. Vor einigen Jahren wurde zu diesem Zweck die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge eingeführt. Im Bereich der Dienstfahrzeugbesteuerung regelt § 61 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG für Elektro- und Hybridfahrzeuge bereits seit 2013 die pauschale Reduzierung des Bruttolistenpreises um die darin enthaltenen Batteriekosten. Im Sommer 2016 wurde schließlich die Kaufprämie für die Neuanschaffung eines Elektro- (EUR 4 000) oder Hybridfahrzeugs (EUR 3 000) eingeführt. Mit dem aktuellen "Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr" vom 07.11.2016 hat der Gesetzgeber neue Maßnahmen geschaffen, um den Ausbau der Elektromobilität weiter voranzutreiben. Mit diesem Maßnahmenpaket erhofft sich der Gesetzgeber, insbesondere den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen. Diese Privilegierungen sollen zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren, bis zum 31.12.2020, gelten. Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 14.12.2016 wichtige Grundsätze für die Anwendung der einkommens- und der lohnsteuerlichen Vorschriften festgelegt, die im Beitrag dargestellt werden sollen.