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Detailergebnis zu DOK-Nr. 71735
Geschwindigkeitsmessung durch Private - nicht alles ist erlaubt
Autoren |
C. Sitter |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 62 (2017) Nr. 3, S. 45-47, 2 B
Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns. Vor allem Geschwindigkeitsmessungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung stellen nach § 26 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine ureigene hoheitliche Aufgabe dar. Bedienen sich Kommunen hierbei der Hilfe externer privater Dienstleister, stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit solcher Messungen. Umstritten sind insbesondere jüngst durch ein Privatunternehmen in vielen Städten installierte "Blitzersäulen", welche gar unter Gewinnbeteiligung durch den Hersteller betrieben werden.