Detailergebnis zu DOK-Nr. 71747
Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen
Autoren |
E. Heinrichs K. Sommer F. Scherbarth |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung |
Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, 2016, 32 S., 11 B, 1 T, zahlr. Q. - Online-Ressource: verfügbar unter: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen
Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen wird in der Praxis rege diskutiert und ist zugleich ein noch zu wenig erforschter Aspekt in der Verkehrswissenschaft. Vorhandene Regelungen werden selten evaluiert und es gibt keine Qualitätsstandards für Begleituntersuchungen. Gleichzeitig ist das Thema sehr dynamisch, es kommen praktisch täglich neue Erkenntnisse hinzu. Nach jetziger Erkenntnislage haben die bestehenden Tempo-30-Regelungen an Hauptverkehrsstraßen überwiegend positive Wirkungen. Den vorliegenden Begleituntersuchungen zufolge, gibt es in den meisten Fällen Gewinne bei Verkehrssicherheit, Lärm- und Luftschadstoffminderung und bei den Aufenthaltsqualitäten - gleichzeitig wird die Auto-Mobilität nicht übermäßig eingeschränkt. Es gibt also gute Gründe, Tempo 30 an weiteren Hauptverkehrsstraßen einzuführen. Dabei muss im Einzelfall geprüft werden, ob mögliche Nachteile am Ort der Anordnung (zum Beispiel Verträglichkeit mit einer vorhandenen Grünen Welle, ÖPNV-Beeinträchtigung) oder an anderer Stelle (Schleichverkehre im untergeordneten Netz) entstehen können. Empfehlenswert sind in jedem Fall empirische Begleituntersuchungen, die weitere Erkenntnisse zu diesem zunehmend wichtigen Instrument der Verkehrsplanung liefern. Mittelfristig sind die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Rechtsprechung und an die wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen. Die heutigen Regelwerke beruhen teilweise auf veralteten Erkenntnissen und sie sind an vielen Stellen missverständlich, wenn nicht gar widersprüchlich. Konkrete Änderungsvorschläge dazu enthalten die UBA-Texte 30/2016 (siehe Dok.-Nr. 70 482).