Detailergebnis zu DOK-Nr. 71839
Zwischen Klageverfahren und Feinstaubalarm - Der steinige Weg zu sauberer Luft, Beispiel Stuttgart
Autoren |
U. Reuter R. Kapp |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Kolloquium Luftqualität an Straßen 2017, 29. und 30. März 2017, Bergisch Gladbach. Bergisch Gladbach: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), 2017 (Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)) (FGSV 002/119) S. 168-179, 6 B, 13 Q
In den Luftreinhaltebemühungen in Stuttgart wurde vieles erreicht. Die Luftqualität ist deutlich besser geworden. Die aufgezeigten Maßnahmen und die heutige Luftschadstoffsituation zeigen jedoch, dass das Ziel der Grenzwerteinhaltung bei NO2 und PM10 in Stuttgart noch nicht erreicht ist. Weitere Maßnahmen, wie sie in der derzeit laufenden dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart eingebracht sind, sind gefragt: Mit diesen - teilweise auch restriktiven - Maßnahmen ("blaue" Plakette, temporäre Fahrverbote bei austauscharmen Wetterlagen und temporäres Verbot von Komfort-Kaminen) ist ein richtiger Weg eingeschlagen. Doch bis überall die Grenzwerte eingehalten sind, vergeht noch eine Zeit, insbesondere beim Jahresmittelwert von NO2. Das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart haben gegenüber der EU signalisiert, mit den noch geplanten Maßnahmen die Grenzwerte bis 2021 überall einhalten zu wollen. Die Städte sind auf die Hilfe des Bundes und der EU angewiesen. Angebracht ist auch insgesamt ein Umdenken in der Verkehrspolitik. Die Frage ist, ob angesichts der anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen diese Zeit zur Verfügung steht oder Maßnahmen deutlich schneller umgesetzt werden müssen.