Detailergebnis zu DOK-Nr. 71840
Anforderungen an einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie für Straßenbauvorhaben
Autoren |
S. Köhler |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.18 Versorgungsleitungen, Straßenentwässerung |
Landschaftstagung 2017, 18. und 19. Mai 2017 in Veitshöchheim. Köln: FGSV Verlag, 2017, USB-Stick (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 002/118) 11 S., 2 B, 2 T, 6 Q
Durch das Urteil des EuGH vom 01.07.2015 zur Weservertiefung sind zusätzliche Anforderungen an die Zulassung von Straßenbauvorhaben gestellt worden. Es ist darzulegen, ob ein Vorhaben dazu führen kann, den Zustand eines betroffenen Wasserkörpers zu verschlechtern oder ob verhindert wird, zukünftig einen guten Zustand zu erreichen. Bei der Versickerung von Straßenoberflächenwasser, die dem Stand der Technik entspricht, sind in dieser Hinsicht relativ geringe Probleme zu erwarten. Bei der Einleitung gesammelter Straßenwässer können der Tausalzeintrag sowie der mögliche Eintrag einiger straßenspezifischer Schadstoffe relevant sein. Derzeit ist noch nicht geklärt, ob und in welchen Fällen sich über den in den Regelwerken definierten Stand der Technik hinaus weitere Anforderungen ergeben. Es wird empfohlen, in einem eigenen Fachbeitrag darzulegen, ob es zu Verschlechterungen der betroffenen Wasserkörper kommen kann. Innerhalb der FGSV nimmt sich der Arbeitskreis "Bewertung von Straßenbaumaßnahmen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie" diesen Themen an, mit dem Ziel, ein entsprechendes Regelwerk/Wissensdokument zu erstellen.